Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Es gelten für sämtliche Geschäfte zwischen der Skischule, den zu vermittelnden Skilehrern|Skiführern|Bergführern und den Kunden unsere deutschen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Übersetzung in andere Sprachen ist eine Dienstleistung der Skischule Omeshorn Alpincenter Lech GmbH und hat keinen rechtsgültigen Anspruch.
Die Skischule Omesomes Alpincenter Lech GmbH, im weiteren nur noch Skischule genannt, bietet Dienstleistungen rund um den Skikurs und Skiführen an. Die Skikurse umfassen das Erlernen, Anwenden und Perfektionieren der Skitechniken auf der Piste, Skirenntraining, Demo- und Formationstraining, Steilhang-, Buckelpisten- und Geländeschulungen, Freestyle- und Freerideunterricht. Es wird nicht nur das Skifahren, sondern auch Snowboard, Langlauf und Telemark in den genannten Bereichen unterrichtet. Das Skiführen umfasst das führen unsere Gäste im Variantenbereich, auf Skitouren und beim Heliskiing. Sie werden von den Skilehrern|Skiführern|Bergführern in den notwendigen Sicherheitsmaßnahmen unterrichtet und auf Gefahren und sie weisen sie auf Gefahren und Risiken hin.
Skischule Omesomes Alpincenter Lech ist eine Skischule, die angestellte Skilehrer und selbständige, konzessionierte Skilehrer|Skiführer|Bergführer an die Gäste vom Arlberg vermittelt. Es steht jedem vermittelten selbständigen Skilehrer|Skiführer|Bergführer frei, sich am gemeinsamen Auftreten, mit gleichem Corporate Design, Corporate Identity und äußerem Erscheinungsbild zu beteiligen, oder eigene Wege zu finden. Es ist keine Voraussetzung, um über die Skischule vermittelt zu werden. In jedem Sinne bleibt jeder Konzessionierte selbstständig und wirtschaftlich unabhängig von dieser Skischule. Es wird nur der Kontakt zu den Gästen weitervermittelt.
Die Skischule stellt sicher, dass jeder vermittelte Skilehrer|Skiführer|Bergführer über die notwendige Ausbildung, Konzession, Haftpflicht und Rechtsschutzversicherung verfügt. Bei der Auswahl der Skilehrer|Skiführer|Bergführer, die vermittelt werden, wird darauf Wert gelegt, dass im Sinne der Sicherheit unterrichtet und im Gelände geführt wird und die allgemein üblichen Standards eingehalten werden. Die Skischule ist in keiner Weise weisungsbefugt gegenüber den vermittelten selbständigen Skilehrer|Skiführer|Bergführer.
Verantwortlich für den Inhalt, Webdesign, Copyright und Eigentümer
Unternehmensbezeichnung: Skischule Omeshorn, Alpincenter Lech GmbH
Form: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Adresse: Tannberg 443, 6764 Lech, Österreich
UID-Nummer: ATU62334511
Gerichtstand: Feldkirch
Aufsichtsbehörde: Amt der Vorarlberger Landesregierung
Berufsverband: VSLV
Zuständiges Finanzamt: Finanzamt Feldkirch
Telefon: 0043 5583 39880
E-Mail: info@alpincenter-lech.at
2. Vertragsabschluss
Buchungen können direkt vor Ort, mittels Email oder per Telefon bei der Skischule vorgenommen werden. Nach Erhalt der Anfrage werden alle für die Buchung notwendigen Details abgeklärt. Nach Erhalt aller Informationen und einer Buchungszusage durch den Gast, erhält dieser eine schriftliche Bestätigung mit allen vertraglich notwendigen Informationen. Im Anschluss kann der Gast direkt vor Ort oder per Zahlungslink zahlen. Sobald die Zahlung getätigt worden ist, gilt die Buchung als fixiert und getätigt. Der Vertrag zwischen der Skischule und dem Gast gilt als abgeschlossen.
3. Vertragserfüllung
Die Einschätzung der Fähigkeiten unserer Gäste für die Durchführung des vom Gast gewünschten Kurses obliegt dem Skilehrer|Skiführer|Bergführer. Sollten das Können und die Voraussetzungen nicht ausreichend sein, gibt es alternative Vorschläge, mit denen dem Gast die nötigen Voraussetzungen geschaffen werden, um zu einem späteren Zeitpunkt, wenn alle Anforderungen erreicht wurden, den Kurs an der gewünschten Stelle weiter zu führen.
Wann die Voraussetzungen ausreichend für die gewünschte Kursbuchung sind, obliegt der Beurteilung des Skilehrer|Skiführer|Bergführer.
Die Wünsche des Gastes werden von den Skilehrer|Skiführer|Bergführer respektiert und im Rahmen der Sicherheit für den Gast realisiert. Sollte die Sicherheit nicht gewährleistet sein, kann der Skilehrer|Skiführer|Bergführer Alternativen anbieten. Gründe für die mangelnde Sicherheit können zum Beispiel Wetterbedingungen, Gefahren im Gelände, Lawinengefahr und mangelnde oder fehlende Ausrüstung (Pieps, Sonde, Schaufel) sein. Der Skilehrer|Skiführer|Bergführer entscheidet welche Sicherheitspunkte zu berücksichtigen sind und klärt den Gast darüber auf, welche Punkte und welche Gründe gegen die Sicherheit sprechen.
In jedem Fall ist der Gast nicht dazu berechtigt, aus den oben genannten Gründen vom Vertrag zurückzutreten und die Erstattung der Kurskosten zu verlangen. Die Sicherheit unser Gäste steht an oberster Stelle und hat Priorität für die Skischule.
4. Preise
Alle genannten Preise sind in der Landeswährung des Firmensitzes der Skischule, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Preise der Skischule umfassen nur die Skilehrer-, Skiführer- bzw. Bergführertätigkeit. Die festgesetzten Preise für den Skiunterricht sind für 2, 3 und 4 Stunden. Bei den Buchungen der Skiführer|Bergführer als Skiführer beinhalten die festgesetzten Tagessätze, abhängig von den äußeren Bedingungen und den körperlichen Voraussetzungen des Gastes, eine Tagestour, die im Regelfall ca. 4 Stunden dauert. Die Entscheidung über die aktuelle länge liegt aber beim Skiführer|Bergführer.
Im Preis nicht enthalten sind die Liftkarte, Heliflüge, Ski- und Sicherheitsausrüstung. Sie können vom Skilehrer|Skiführer|Bergführer organisiert werden, müssen aber separat bezahlt werden.
5. Zahlungsbedingungen
Bei Buchungen per Email und Telefon, sind unmittelbar nach der schriftlichen Bestätigung der Rechnungsbetrag als Anzahlung auf das Konto der Skischule per Paylink oder Banktransfer zu überweisen.
Bei Buchungen vor Ort im Skischulbüro wird der Rechnungsbetrag sofort kassiert. Der Rechnungsbetrag kann mit Bargeld, per Kreditkarte (Paylink) oder mittels Überweisung bezahlt werden.
Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Ende der Dienstleistungen, oder bei Stornierungen, sobald die in den AGB‘s festgesetzten Stornierungsfristen überschritten wurden. Bei Stornierung wird der zu viel bezahlte Betrag von der Skischule wieder dem Konto des Gastes gut geschrieben.
6. Haftungsbestimmungen
Grundsätzlich haftet die Skischule für ihre angestellten Skilehrer nach den gesetzlichen Bestimmungen mit ihrer eigenen Haftpflichversicherung. Die vermittelten Skilehrer|Skiführer|Bergführer haften für ihre Leistungen mit einer eigenen Haftpflichtversicherung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei allen Aktivitäten sind die Teilnehmer gegen Unfall nicht versichert. Eine entsprechende Unfallversicherung wird empfohlen, obliegt aber dem Gast.
Die Skischule übernimmt keine Haftungen für das Handeln der selbständigen Skilehrer|Skiführer|Bergführer und daraus entstandene Folgen, Verletzungen und Schäden. Es kann auch keine Haftung auf andere zu vermittelten Skilehrer|Skiführer|Bergführer übertragen werden. Es kann nur der jeweilige Skilehrer|Skiführer|Bergführer, mit dem der Vertrag abgeschlossen wurde, für sein Handeln haftbar gemacht werden.
7. Rücktritt
Stornierung bis zu 21 Tagen vor dem ersten Skitag sind gebührenfrei. Bei Stornierungen innerhalb der letzten 21 Tage vor dem ersten Skitag werden 50% des Gesamtpreises verrechnet. Bei Stornierungen innerhalb der letzten 14 Tage vor dem ersten Skitag werden 75% des Gesamtpreises verrechnet. Bei späteren Stornierungen, innerhalb der letzten 7 Tage vor dem ersten Skitag werden 100% des Gesamtpreises verrechnet.
Bei Rücktritt während einer laufenden Dienstleistung oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin erfolgt die Verrechnung des Gesamtpreises. Schlechte Witterungsverhältnisse sind kein Stornierungsgrund.
Für einen Rücktritt wegen Unfall oder Krankheit empfehlen wir eine Reiserücktrittsversicherung, die für die anfallenden Stornogebühren aufkommt.
8. Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht am Firmensitz der Skischule Omeshorn Alpincenter Lech GmbH zuständig.
9. Rechtswahl
Es gilt für alle Dienstleistungen das österreichische Recht.
10. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.